Ausgleichsmaßnahmen

Der Bau eines Windparks stellt immer einen Eingriff in die Natur und die Landschaft dar.

Der Gesetzgeber hat deshalb geregelt, dass der Betreiber von Windkraftanlagen geeignete Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen hat.


Obstbäume & Strauchhecken

Entsprechend den Genehmigungsauflagen wurden bereits im Winter 2019/2020 sogenannte CEF-Maßnahmen (continuous ecological funcionality-measures) zum Schutz von Fledermäusen durchgeführt. CEF-Maßnahmen dienen der dauerhaften ökologischen Funktion und müssen laut Genehmigungsauflagen vor dem Baubeginn der Windkraftanlagen bereits durchgeführt sein. Im Rahmen des Windpark Pellingen wurden auf insgesamt 18.400 m² regionaltypische Obstbäume und Strauchhecken gepflanzt. Dazu gehören verschiedene Apfel-, Birnen- und Kirschsorten, Walnussbäume und Sträucher wie Hartriegel, Holunder, Vogelkirsche oder Weißdorn. Obstbäume und Strauchhecken verbindet zwei Tallagen in Form eines West-Ost gerichteten Grünkorridors strukturell miteinander und dient Fledermausarten wie der Zwergfledermaus und Bartfledermaus als Leitstruktur, da diese Arten sich gerne an Strukturen orientieren. Außerdem dient die Maßnahme der Verbesserung von Jagdhabitaten von Fledermäusen.

Des Weiteren tragen die Maßnahmen zu einer Verbesserung des Landschaftsbildes und des damit verbundenen Erholungspotenzials bei und wirken sich, vor allem auf dem windexponierten Höhenrücken, günstig auf Bodenentwicklung und -erosion, Verdunstungsleistung und Wasserrückhaltung aus.

Da die Maßnahme einer dauerhaften ökologischen Funktion dient, wird sie regelmäßig gepflegt.


Zum Schutz vor Wildverbiss wurde ein umlaufender Wildschutzzaun um die Strauchhecke angelegt,

auch die Obstbaumfläche wurde mit Wildschutzzaun und zusätzlichen Dreibock vor Wildverbiss geschützt.

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